Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maler- und Lackiererarbeiten
(Stand: 2025 – Für Privatkunden/Verbraucher nach BGB)
1 Vertragsgrundlagen, Geltungsbereich und Umfang
Vertragsgrundlage für von uns (Auftragnehmer) übernommene Aufträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für Verträge mit privaten und gewerblichen Kunden. Des Weiteren gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik als vereinbart. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir Leistungen oder Waren verkaufen. Die VOB/B wird nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehen. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten deshalb nicht als Zustimmung zu den von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung erbracht werden kann. Bei Einschränkungen der Baufreiheit (z. B. bei Behinderungen, nicht fertiggestellten Arbeiten von Vorgewerken und anderen Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstehenden Mehrkosten.
2 Angebot und Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Der Gesamtbetrag versteht sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Sollten sich aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Maler und Lackierer oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (z. B. Material-, Energie-, Transport- oder Finanzierungskosten) sowie der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen verändern, ohne dass wir darauf Einfluss haben, so werden die Preise entsprechend angepasst, sofern die Leistung erst später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber unverzüglich. Bei einer erheblichen Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei vereinbartem Preis liegt unsererseits die Annahme zugrunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann. Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Mehrleistung (z. B. aufgrund erst während der Arbeiten erkennbarer Mängel wie Untergrundschäden, Feuchtigkeit, Altbeschichtungen oder ungeeigneter Untergründe) nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe zu berechnen (Regiestunden). Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen zu einer Nachforderung. Für die Auswahl des richtigen Farbtons ist der Kunde verantwortlich. Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände erforderlich werden, werden nach vorheriger Abstimmung auf Stundenlohnbasis zuzüglich Materials abgerechnet.
3 Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung der Leistung beginnen. Bei sich wesentlich verschlechternder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung bis zur Klärung der Zahlungsfähigkeit zurückzuhalten.
4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der Arbeitszeiten Zugang zu den Arbeitsbereichen besteht, diese geräumt und ausreichend beleuchtet sind sowie Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung stehen. Anfahrt- und Abstellflächen für Fahrzeuge und Material müssen vorhanden sein. Bei Innenarbeiten ist eine Raumtemperatur von mindestens +10 °C sicherzustellen. So weit vereinbart, hat der Auftraggeber alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste, Bauaufzüge oder sonstigen Einrichtungen bereitzustellen. Der Auftraggeber hat bewegliche Einrichtungsgegenstände, Möbel, Bilder, Gardinen, Teppiche sowie sonstige Gegenstände aus den Arbeitsbereichen zu entfernen oder ausreichend zu schützen. Erfolgt dies nicht, kann der Auftragnehmer diese Leistungen gegen gesonderte Vergütung übernehmen. Pflanzen, Außenanlagen, Bodenbeläge oder sonstige empfindliche Bauteile sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten entsprechend zu sichern. Der Auftraggeber stellt geeignete Lagerflächen für Material und Werkzeuge zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5 Ausführung / Termine
Für die Durchführung der Arbeiten gelten die ausdrücklich vereinbarten Termine. Wir sind bemüht, vom Kunden gewünschte Termine einzuhalten. Wird die Durchführung der Arbeiten durch Umstände verzögert, die nicht in unserer Zuständigkeit liegen oder von uns nicht verschuldet sind, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Dem Kunden steht aus vorgenannten Gründen kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Angaben zu machen. Entstehen durch Versäumnisse des Kunden bei uns Aufwendungen oder Schäden, sind wir berechtigt, Ersatz zu verlangen. Geringe Qualitätsschwankungen sowie geringfügige Abweichungen in Material oder Farbe können materialbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar.
Der Auftragnehmer prüft den Untergrund lediglich im Rahmen einer Sichtprüfung.
Verdeckte Mängel (z. B. Feuchtigkeit, lose Putzschichten, ungeeignete Altbeschichtungen oder mangelnde Tragfähigkeit des Untergrundes) können erst während der Arbeiten festgestellt werden und berechtigen zu Mehrkosten. Farbtonabweichungen sind aufgrund unterschiedlicher Lichtverhältnisse, Materialchargen oder Untergründe möglich. Auf Wunsch können vor Ausführung Musterflächen erstellt werden. Diese werden gesondert berechnet.
6 Witterung
Bei ungeeigneten Witterungs- oder Trocknungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen. Eine witterungsbedingte Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung. Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.
7 Fälligkeit Zahlung Abnahme Zustandsfeststellung
Unsere Rechnungen und Abschlagsrechnungen sind gemäß § 632a / §641 BGB sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch binnen 8 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Fassadenarbeiten kann nach Beginn der Arbeiten, insbesondere nach erfolgter Gerüststellung, eine Anzahlung von mindestens 40 % der Angebotssumme fällig werden, da dem Auftragnehmer bereits zu Beginn erhebliche Material- und Gerüstkosten entstehen. Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abnahme auch durch Ingebrauchnahme des Werkes, durch Schlusszahlung oder durch Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist zur Abnahme. Der Auftragnehmer hat vor der Schlussabnahme Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Gerechtfertigte Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung nicht übersteigen darf. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §288 BGB zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz des entgangenen Gewinns gemäß §648 BGB.
8 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Pauschalpreis. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen.
9 Eigentumsvorbehalt
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Werden gelieferte Materialien mit einem Bauwerk fest verbunden, tritt der Auftraggeber etwaige daraus entstehende Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Weiterveräußerung des Objektes in Höhe unserer Forderung an uns ab.
10 Gewährleistung Verjährungsfrist Haftung
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Die Gewährleistungsfrist/Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerkes (spätestens mit der Schlusszahlung). Die Abnahme erfolgt auch durch Ingebrauchnahme oder Bezahlung des AG. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte, Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht. Witterungsbedingte Abnutzungen und geringe Farbabweichungen sind keine Mängel. Sie können durchaus bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies kann besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich zutreffen, sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Werden Materialien oder Beschichtungsstoffe vom Auftraggeber bereitgestellt, übernehmen wir keine Gewährleistung für deren Qualität, Verarbeitungseignung oder Haltbarkeit.
Eventuelle Mehrkosten oder Verzögerungen, die durch ungeeignete Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Offensichtliche Mängel sollen innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich angezeigt werden. In Fällen der Gewährleistung muß uns die Möglichkeit zur Verbesserung / Ausbesserung gegeben werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden jeder Art sind ausgeschlossen. Die Verjährungsfristen richten sich nach §634a BGB: 2 Jahre bei Überholungsanstrich, Renovierung, Instandhaltung, 5 Jahre bei Neubauarbeiten (Gebäudesubstanz) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
11 Besondere Hinweise bei Maler- und Lackiererarbeiten
Streiflicht
Oberflächen werden im Rahmen der üblichen handwerklichen Ausführungsqualität hergestellt.
Bei Streiflicht (z. B. durch seitlich einfallendes Tageslicht, LED-Beleuchtung oder Spotlights) können auch bei fachgerechter Ausführung Unebenheiten oder optische Erscheinungen sichtbar werden.
Solche optischen Erscheinungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden.
Elastische Fugen
Elastische Fugen (z. B. Silikon- oder Acrylfugen) sind Wartungsfugen und unterliegen aufgrund von Materialbewegungen, Alterung und baulichen Einflüssen einem natürlichen Verschleiß.
Für die dauerhafte Funktionsfähigkeit solcher Fugen ist eine regelmäßige Wartung erforderlich.
Rissbildungen oder Ablösungen stellen daher keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar.
Fassadenverschmutzung / Algen
Bei Fassadenbeschichtungen können trotz Verwendung hochwertiger Materialien im Laufe der Zeit Verschmutzungen oder mikrobieller Bewuchs (z. B. Algen oder Pilze) auftreten, da sie Witterungs- und Umwelteinflüssen ausgesetzt sind.
Dies stellt keinen Mangel der ausgeführten Arbeiten dar, da solche Erscheinungen von Umweltbedingungen und Gebäudelage beeinflusst werden.
Streichen über Altbeschichtungen
Schäden, die auf mangelhafte Altuntergründe zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der ausgeführten Arbeiten dar.
Baustellenverschmutzung / Staub
Trotz sorgfältiger Schutzmaßnahmen können bei Maler- und Renovierungsarbeiten Staub- und Schmutzentwicklungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten mit der üblichen Sorgfalt aus. Eine vollständige Staubfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden.
Farbtonwahl
Die Verantwortung für die endgültige Farbtonwahl liegt beim Auftraggeber. Farbtonabweichungen gegenüber Farbkarten oder Mustern sind material- und chargenbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen aufgrund subjektiver Farbempfindungen sind ausgeschlossen.
Abzeichnungen des Untergrundes („Durchscheinen“)
Bei Renovierungsarbeiten können sich aufgrund unterschiedlicher Saugfähigkeit, Struktur oder Beschaffenheit des Untergrundes Abzeichnungen (z. B. Spachtelstellen, Ausbesserungen oder frühere Beschichtungen) im Endanstrich zeigen.
Diese Erscheinungen sind material- und untergrundbedingt und stellen keinen Mangel dar, sofern die Arbeiten fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden.
Farbwirkung und Lichtverhältnisse
Die Farbwirkung eines Anstriches ist abhängig von Lichtverhältnissen, Raumgröße, Untergrundbeschaffenheit und Betrachtungswinkel.
Farbabweichungen gegenüber Mustern oder Farbkarten sind daher möglich und stellen keinen Mangel dar.
Rissbildung im Baukörper
Rissbildungen, die durch Bewegungen des Baukörpers, Setzungen des Gebäudes oder bauphysikalische Einflüsse entstehen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers und stellen keinen Mangel der ausgeführten Malerarbeiten dar.
12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei Ihnen zu Hause) oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, steht dem Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss bei uns schriftlich eingehen.
Beginnen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung, so hat der Auftraggeber im Falle eines Widerrufs Wertersatz zu leisten.
13 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß § 36 VSBG
Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
15 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.
zu § 14 Datenschutzhinweise für Kunden
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO
um Ihren Auftrag fachgerecht planen und ausführen zu können, verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Hiermit informieren wir Sie gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Details:
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Rund ums Haus – Jürgen Schöggl – Maler- und Lackierermeister
Römerstr. 26
86356 Neusäß-Steppach
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenerhebung erfolgt zur Erstellung von Angeboten, zur Durchführung des geschlossenen Vertrages (Auftragsabwicklung) sowie zur Rechnungsstellung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ohne diese Daten können wir den Vertrag nicht abschließen oder durchführen.
Empfänger der Daten
Innerhalb unseres Betriebes erhalten nur Personen Zugriff auf Ihre Daten, die mit der Bearbeitung Ihres Auftrags betraut sind. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Lieferanten für Materiallieferungen direkt zu Ihnen oder an ein Steuerbüro zur Buchhaltung).
Dauer der Speicherung
Wir speichern Ihre Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Nach Abschluss des Auftrags sind wir gesetzlich (handels- und steuerrechtlich) verpflichtet, rechnungsrelevante Daten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.
Ihre Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf:
- Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO).
- Löschung Ihrer Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen
(Art. 17 DSGVO).
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
- Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten rechtswidrig erfolgt.
Inh. Jürgen Schöggl, Maler- und Lackierermeister ● Tel. 08 21/51 09 09 ● Fax 08 21/4 86 84 06
Mobil 01 72/8 42 25 19 ● Juergen-Schoeggl@web.de ● www.malermeister-schoeggl.de ●